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   BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58   

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https://dejure.org/1959,1405
BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58 (https://dejure.org/1959,1405)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1959 - VIII ZR 39/58 (https://dejure.org/1959,1405)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58 (https://dejure.org/1959,1405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund bei belastenden, nicht aufgeklärten Umständen, Verdacht einer Vertragsverletzung, nicht aufgeklärter Vertragsverstoß bzw. Vertragsverletzung, VHV, beiderseitige Vertragsverletzung, Mehrheit von Kündigungsgründen, Verdachtskündigung

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1219
  • MDR 1959, 659
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 88/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
    So hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Reichsarbeitsgerichts ausgesprochen, daß beispielsweise schon der Verdacht einer strafbaren Handlung des Dienstverpflichteten die Kündigung eines Dienstvertrages aus einem wichtigen Grunde rechtfertige, wenn der Verdacht auf Tatsachen gegründet sei und so schwer wiege, daß ein vernünftiger Dienstherr daraus Mißtrauen gegen die Zuverlässigkeit des Dienstverpflichteten schöpfen könne (BGH Urt. v. 13. Juli 1956 - VI ZR 88/55 - LM BGB § 626 Nr. 8 = NJW 1956, 1513).
  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter

    Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung BGHZ 27, 220, 225 ausgeführt, daß in der Regel die Angabe von Gründen nicht zum notwendigen Inhalt der Kündigungserklärung gehört und daß daher dem Kündigenden grundsätzlich gestattet ist, zur Zeit des Ausspruches der Kündigung vorhandene, noch nicht vorgebrachte Gründe nachträglich mit der Wirkung geltend zu machen, daß sie die Kündigung bereits für den Zeitpunkt ihres Ausspruches rechtfertigen.
  • BGH, 02.04.1957 - VIII ZR 60/56

    Rechtsstellung eines Eigenhändlers

    Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
    Auf die Revision der Klägerin ist das Berufungsurteil durch Urteil des erkennenden Senats vom 2. April 1957 - VIII ZR 60/56 - (NJW 1957, 1026) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden.
  • RG, 12.02.1930 - I 171/29

    Über die Pflicht des Zwangslizenznehmers zur Rechnungslegung, ihren Umfang und

    Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
    Die Form der Auskunftserteilung bestimmt sich allerdings nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der Verkehrsübung (vgl. RGZ 127, 243, 245).
  • RG, 16.05.1935 - VI 583/34

    1. Handelt sittenwidrig, wer auf einen Arbeitgeber dahin einwirkt, seinen

    Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
    Schon das Reichsgericht und das Reichsarbeitsgericht haben wiederholt ausgesprochen, ein wichtiger Grund könne auch vorliegen, wenn unberechtigte Vorwürfe von dritter Seite erhoben würden; es bestehe keine Pflicht des Arbeitgebers, sich schützend vor einen Arbeitnehmer zu stellen, wenn nach vernünftigem Ermessen eine schwere Gefährdung der eigenen Lage damit verbunden sei (RGZ 148, 48, 57; RAG 14, 290, 292; HGB RGRK 2. Aufl. § 39 a Anm. 6; Staudinger BGB 11. Aufl. § 626 Nr. 35).
  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    So kann auch eine Erklärung, die den Besitz von Gegenständen verneint, eine Auskunft bilden, wenn der Wille des Erklärenden dahin geht, durch sie zum Ausdruck zu bringen, dass Gegenstände nicht vorhanden oder Handlungen nicht erfolgt sind, die der Aufklärungspflicht unterliegen oder wenigstens unterliegen könnten, das heißt, wenn die verneinende Erklärung zur Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage geschieht (BGH, Urteil 24. März 1959 - VIII ZR 39/58, NJW 1959, 1219; vgl. auch Senat, Urteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67, WM 1971, 443, 445).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    Dagegen steht die bloße Angabe des Schuldners, ihm fehle die Kenntnis, einem Bestreiten des geltend gemachten Auskunftsanspruchs gleich (vgl. BGH Urteil vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58 - NJW 1959, 1219; BGHZ 148, 26, 36 = WM 2001, 1830, 1833 mwN).
  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Da der Kläger nach allem keinen Anspruch auf die verlangten Auskünfte hat, kommt es entgegen der Ansicht der Revision nicht darauf an, inwieweit die von der Beklagten während des Rechtsstreits abgegebenen Erklärungen als Auskünfte zu werten sind (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58 = NJW 1959, 1219).
  • BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65

    Auskunftspflicht des Konkursverwalters

    Der erkennende Senat hat schon im Urteil vom 24. März 1959 (VIII ZR 39/58 - LM BGB § 260 Nr. 7 = NJW 1959, 1219) ausgeführt, wenn ein Auskunftspflichtiger, der seine Verpflichtung zur Auskunftserteilung bestreitet, den Besitz von Gegenständen verneine, so werde das in der Regel nur dann als Auskunft zu werten sein, wenn die Erklärung zur Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage geschehe.
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den

    Eine "Auskunft" im Rechtssinne (vgl. § 260 BGB) ist nur gegeben, wenn der Auskunftpflichtige eine Wissenserklärung abgibt, die nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der Verkehrsübung (vgl. RGZ 127, 243, 245) als Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage aufgefaßt werden muß (vgl. BGH in NJW 1959, 1219).
  • BGH, 08.11.1960 - I ZR 99/59

    Unterlassungsanspruch bei geschäftlicher Verleumdung - Unrichtigkeit einer Angabe

    Nach ständiger Rechtsprechung bestimmt sich die Form der Auskunfterteilung nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der Verkehrsübung (vgl. RGZ 127, 243, 245; BGH in NJW 1959, 1219).

    So wird ein vorprozessuales Bestreiten, soweit es nicht in Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage geschieht, in der Regel nicht als Auskunft zu werten sein (so BGH in NJW 1959, 1219); ebensowenig eine Aufstellung, die ein seine Auskunftspflicht leugnender Beklagter dem Gericht allein zum Zwecke der Streitwertfestsetzung vorlegt (so RG in Warn. 1938, 95).

  • BGH, 14.06.1993 - III ZR 48/92

    Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche in Form einer Stufenklage -

    Nur so können sie - die Richtigkeit ihres Vorbringens unterstellt - die ihnen obliegende Auskunftspflicht erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58 - NJW 1959, 1219; s. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67 - WM 1971, 443, 445).
  • BGH, 24.02.1969 - VII ZR 173/66

    Ableistung eines Offenbarungseides - Anspruch auf Schadensersatz für Schäden bei

    Die Form der Auskunftserteilung richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der Verkehrsübung (RGZ 127, 243; BGH NJW 1959, 1219).
  • BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67

    Erbeinsetzung durch Testament - Schenkung als Scheingeschäft zur Vereitelung

    Indessen ist nicht jede verneinende Erklärung schlechthin eine Auskunft (BGH in NJW 1959, 1219).
  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 422/58

    Auslegung einer Gewinnbeteiligungsordnung

    Leugnet der zur Auskunft Verpflichtete, daß ein Anspruch besteht, so kann im Leugnen keine Auskunft über den Gewinn gesehen werden (BGH Urteil vom 24. März. 1959 - VIII ZR 39/58 - NJW 1959, 1219).
  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 422/88
  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 19/62

    Vertretung der Gesellschafter einer GmbH im Liquidationsstadium - Anspruch eines

  • BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 169/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1964 - VIII ZR 52/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1963 - VIII ZR 125/62

    Verjährung des Anspruchs des HM auf Courtage, Courtageanspruch, Maklercourtage

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